Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung. Wie behinderte Menschen in der BRD undankbar wurden

Weil sie den Anblick einer Gruppe behinderter Menschen an ihrem Urlaubsort hatte ertragen müssen, hatte eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter geklagt. Mit Erfolg: Das Frankfurter Landgericht sprach ihr im Februar 1980 Schadensersatz zu. Gemeinsam mit den Behinderten den Speisesaal benutzen zu müssen sei unzumutbar, heißt es in der Urteilsbegründung: „Es ist nicht zu verkennen, dass eine Gruppe von Schwerbehinderten bei empfindsamen Menschen eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann.“ Weiterlesen
Mondkalb – Zeitung des Organisierten Gebrechens, #1 2012

Wir klagen an

1981, vor 30 Jahren, hatte die UNO das „Internationale Jahr der Behinderten“ ausgerufen. In Deutschland wurde es unter das Motto „Einander verstehen – miteinander leben“ gestellt. Ein Hohn in den Augen vieler Menschen mit Behinderung, die in mehrfacher Hinsicht aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen waren. Es begann ein Jahr des Protests, das mit einer wegweisenden Veranstaltung, dem „Krüppeltribunal“, endete.

13. Dezember 1981 in Dortmund. Im evangelischen Schalomgemeindehaus sitzen rund 400 Menschen dicht gedrängt vor einer Bühne, unter ihnen viele Rollstuhlfahrer, an einigen Stühlen lehnen Krücken. Es ist laut. Immer wieder stehen Menschen auf, es gibt Zwischenrufe. „Ja genau, so ist es! Aber bei uns im Heim ist es noch viel schlimmer!“ Empörung liegt in der Luft. Auf dem Podium sitzen Frauen und Männer mit und ohne Behinderung an einem Tisch, hinter ihnen Transparente. „Rehabilitation spart Rente und Sozialhilfe“ steht auf dem einen, „Endstation Werkstatt“ auf einem anderen. Darüber hängt ein großes Plakat: Krüppeltribunal 1981. MENSCHEN_1.12_Krueppeltribunal

Menschen, #1/2012